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Wintergartenbau in Bayern: das müssen Sie wissen

Wintergärten schaffen eine grüne Oase, erweitern den Wohnraum und können insbesondere an kalten Tagen als gemütlicher Rückzugsort mit viel Licht und schöner Bepflanzung dienen. Der Anbau eines Wintergartens bedarf jedoch meist einer Baugenehmigung, die unbedingt vorab beantragt werden sollte. Stefan Lutz Überdachungen hat die rechtlichen Grundlagen im Folgenden zusammengefasst.


Inhaltsverzeichnis 

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bauen ist Ländersache
  3. Recht auf Baugenehmigung
  4. Wie definiert sich ein Wintergarten?
  5. Baugenehmigung für Wintergärten
  6. Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern?
  7. Bauen ohne Genehmigung – die Folgen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern muss für den Bau eines Wintergartens grundsätzlich immer eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
  • Vor dem Bau eines Wintergartens muss geprüft werden, ob das Bauvorhaben in dem betreffenden Gebiet erlaubt ist. In Bayern ist zudem die Zustimmung der Nachbarn und Nachbarinnen erforderlich.
  • Der Bau ohne Genehmigung kann zu hohen Bußgeldern und der Anordnung von Abriss oder Nutzungssperre führen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zum Bauamt aufzunehmen.

Bauen ist Ländersache

Welche Vorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, regeln die Bundesländer in ihren jeweiligen Landesgesetzen selbst. Hierfür gibt es in jedem Bundesland eine Landesbauordnung. In Bayern ist dies die Bayerische Bauordnung, kurz BayBO. Da eine Musterbauordnung zur Orientierung existiert, ähneln sich die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sehr stark. Unterschiede sind vor allem in Details zu finden. In den Landesbauordnungen sind nach dem Bauordnungsrecht die Anforderungen und Formalien des Baugenehmigungsverfahrens einerseits an das Grundstück, andererseits an die Bebauung gerichtet.

Dem gegenüber steht das Bauplanungsrecht, in dessen Regelungen bestimmt wird, auf welche Weise die Grundstücke genutzt werden dürfen, also was dort überhaupt gebaut werden darf. Die Verordnungen gelten hier auf Bundesebene.


Recht auf Baugenehmigung

Grundsätzlich besitzt jeder das Recht, sein Eigentum baulich zu verändern, und hat einen Anspruch auf eine Baugenehmigung, wenn durch den Bau keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Bauplanungsrechtlich ist jedoch zunächst zu prüfen, ob in dem betreffenden Baugebiet der Bau von Wintergärten generell zugelassen ist. Für eine Baugenehmigung muss dann ein Bauantrag beim Bauamt beziehungsweise der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Durch das Recht auf eine Baugenehmigung ist mitunter nicht einmal die Einwilligung der Nachbarn notwendig. Diese Nachbarbeteiligung ist jedoch je nach Bundesland anders geregelt. In Bayern muss der Bauherr tatsächlich den Nachbarn seine Pläne vorlegen und diese unterschreiben lassen. Gegebenenfalls können Nachbarn trotz Baugenehmigung gegen das Bauvorhaben klagen.

Antrag auf Baugenehmigung, Formular, Bauvorhaben, Bauamt
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Wie definiert sich ein Wintergarten?

Als erster Schritt sollte natürlich geklärt werden, ob es sich bei dem geplanten Vorhaben auch tatsächlich um einen Wintergarten im rechtlichen Sinne handelt. Denn nur, wenn das Vorhaben per Definition unter den Begriff zu fassen ist, können die Regelungen darüber Anwendung finden. Allgemein anerkannt ist die Definition des Wintergarten e. V., wonach es sich bei einem Wintergarten um einen Anbau handelt, der folgende Punkte erfüllt:

  • Aus größtenteils durchsichtigem Material
  • Aus Holz, Metall oder Kunststoff
  • Möglichkeit zur Beheizung
  • Für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt
  • Fest mit dem Erdboden verbunden
  • Wetterfest gegenüber Schnee, Wind und Regen

Baugenehmigung für Wintergärten

Definiert sich der geplante Bau als Wintergarten, ist grundsätzlich eine Baugenehmigung einzuholen. Die Landesbauordnungen einzelner Bundesländer sehen jedoch einige Ausnahmen vor, die einer Baugenehmigung entbehren, so zum Beispiel, wenn der Wintergarten unbeheizt ist oder eine bestimmte Größe nicht überschreitet.

In Bayern sind Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Art. 57 BayBO aufgeführt. Zum Thema Wintergarten finden sich hier keine gesonderten Regelungen, sodass hier eine ausnahmslose Pflicht für eine Baugenehmigung vorliegt.


Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern?

Die Kosten für eine Baugenehmigung können je nach Gemeinde und Umfang des Projekts variieren. In Bayern liegen die Gebühren für eine Baugenehmigung in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % der Baukosten. Zusätzlich können Kosten für notwendige Unterlagen, wie Pläne und Gutachten, anfallen. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die genauen Gebühren und möglichen zusätzlichen Kosten zu informieren. Eine frühzeitige Klärung hilft, böse Überraschungen und Verzögerungen zu vermeiden.


Bauen ohne Genehmigung – die Folgen

In jedem Fall sollte frühzeitig vor Beginn des Vorhabens das Bauamt in Kenntnis gesetzt werden. Denn der Verzicht auf eine Genehmigung kann teure Folgen haben. So kann verfügt werden, dass die Bebauung nicht genutzt werden darf oder abgerissen wird. Auf jeden Fall drohen bei illegalen Bauten hohe Bußgelder.

Es ist möglich, eine Baugenehmigung auch nachträglich zu bekommen, wenn der Bau früher genehmigungsfähig war. Jedoch gilt immer das aktuelle Recht, sodass für die Genehmigung eventuell Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Spezialisten von Stefan Lutz Überdachungen stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung und informieren kompetent über das Thema Wintergartenbau.

Das könnte Sie auch interessieren: Die BayBO und der Wintergarten – alle Regelungen in der Übersicht

7 Kommentare zu “Wintergartenbau in Bayern: das müssen Sie wissen

  1. Hallo zusammen,
    Wir haben gestern eine Immobilie in Pasing besichtigt.
    Dabei handelt es sich um einen Bau aus den 70ern. Die betreffende Wohnung hat eine ca. 100qm große Dachterrasse.
    Die Wohnung kommt fur uns leider nur bei einer Wohnraumerweiterung um einen Wintergarten/Anbau auf die Terrasse in Frage.
    Nachdem unsere Entscheidung zur Zu-/Absage nun recht zeitnah erfolgen sollte, benötigen wir eine möglichst genau Einschätzung der Genehmigungswahrscheinlichkeit durch das Bauamt.
    Haben Sie hierzu Erfahrung und könnten Sie uns hierbei beraten?

  2. Sehr geehrte Damen und Herren. Wollte nur kurz fragen ob Sie mir Sagen können habe eine Terrasenüberdachung eine Größe von L 4.20* B 2.80 kann ich von beiden Seitenmarkise oder eine Stoff Vorhänge machen.
    Vielen Dank
    Auer Willbald

  3. Wir haben in Bayern ein „Sommergarten“ unbeheizter Glaswindschutz bauen lassen – faktisch ein Wintergarten ohne Heizung.
    Ist es richtig, dass wir dafür ebenfalls eine Baugenehmigung gebraucht hätten ? ( also wir jetzt eine Schwarzbau haben ? )

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Eigentümer einer Gartenwohnung (Terrasse und Garten laut Teilungserklärung Sondernutzungsrecht) möchten gemeinsam mit 2 weiteren Eigentümerparteien eine Pergola auf die Südterrassen erbauen lassen. Es ist hierfür nicht zwingend die Befestung an der Hauswand notwendig, sag die anbietende Firma. Ist es richtig, dass es hierfür keine Baugenehmigung benötigt, oder muss dieses Vorhaben mit der Eigentümergemeinschaft als bauliche Verändung abgestimmt werden. Wir danken Ihnen sehr für einen kurzen Rat.

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