Mehr Wohnraum, ein ungetrübter Blick auf die Natur bei jeder Wetterlage und, je nach Bauart, ein Winterdomizil für Ihre Pflanzen – ein Wintergarten ist eine tolle Ergänzung für Ihr Haus und überzeugt mit zahlreichen Vorteilen. Bevor Sie Ihren Traum vom Wintergarten in München jedoch verwirklichen, sollten Sie wissen, dass für dessen Bau eine Genehmigung notwendig sein kann. Wir von Stefan Lutz Überdachungen in München haben für Sie alles Wichtige zur Baugenehmigung eines Wintergartens zusammengefasst.
Baugenehmigung für den Wintergarten – ist sie verpflichtend?
Ob Sie für Ihren zukünftigen Wintergarten eine Baugenehmigung benötigen, ist einerseits von dem Bundesland, in dem Sie wohnen, abhängig. Denn eine einheitliche Regelung gibt es diesbezüglich nicht. Andererseits spielt die Größe Ihres Bauvorhabens eine zentrale Rolle. Ein weiterer Aspekt ist die Bauart Ihres Wintergartens. Wintergärten, die mit Ihrem Wohnhaus verbunden sind, werden in einigen Bundesländern im Hinblick auf die Baugenehmigung anders behandelt als solche, die frei stehen.
Beispielsweise dürfen Sie in Brandenburg und Thüringen einen Wintergarten errichten, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Grenzt an die Außenwand eines weiteren Gebäudes
- Ist verglast bzw. aus transparenten Materialien
- Hat eine maximale Grundfläche von 20 m2
- Hat ein maximales Raumvolumen von 75 m3
In Hessen und Nordrhein-Westfalen darf die Grundfläche sogar 30 Quadratmeter groß sein, in Bayern wiederum benötigen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten, ganz unabhängig von dessen Größe und Beschaffenheit.
Hat die Nachbarschaft Mitspracherecht?
Auf Ihrem Grundstück dürfen Sie bauen, was Sie möchten – ganz so einfach ist es in der Realität leider nicht immer. In der Regel gibt es einen Mindestabstand, den Sie bei der Bebauung Ihres Grundstücks zum benachbarten Grundstück einhalten müssen. Auch dieser Abstand ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgelegt, beträgt in der Regel jedoch drei Meter. Wird dieser Abstand unterschritten, ist von Grenzbebauung die Rede. Grenzbebauungen benötigen meist die Zustimmung der Nachbarschaft. In manchen Bundesländern gehört eine schriftliche Einwilligung zu den Unterlagen, die Sie bei der Beantragung einer Baugenehmigung einreichen müssen.
Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall das Gespräch mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zu suchen – nicht nur um geltendes Recht einzuhalten, sondern um Streitereien wegen Ihres neuen Wintergartens von vornherein zu vermeiden.
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Vor dem Wintergartenbau unbedingt informieren
Wenn Sie einen Wintergarten bauen möchten, raten wir Ihnen grundsätzlich zu einem Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Bauamt. Schließlich können illegale Bauten hohe Bußgelder oder gar den Abriss Ihres Wintergartens nach sich ziehen. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin bei der Behörde und lassen Sie sich vor Ort entsprechend beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes kennen aktuelle Regelungen genau. Hier erfahren Sie zuverlässig, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Mindestabstände Sie einhalten müssen und ob es weitere Auflagen gibt.
Da das Stellen eines Bauantrags kostenpflichtig ist, aber auch aus Zeitgründen, wird Ihr Antrag im besten Fall direkt bewilligt. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie im Vorfeld alle notwendigen Dokumente sorgfältig zusammentragen. Dazu gehören unter anderem ein Lageplan Ihres Grundstücks, Brandschutznachweise und eine statische Berechnung Ihres Bauvorhabens.
Auch hier hilft Ihnen das Bauamt im Rahmen einer Beratung weiter und beantwortet Ihre Fragen zu erforderlichen Unterlagen und anfallenden Kosten. Darüber hinaus stehen wir als Unternehmen, das mehr als 40 Jahre Erfahrung im Bereich Wintergartenbau in München hat, beratend an Ihrer Seite und konzipieren den Wintergarten, der zu Ihren Vorstellungen sowie Ihrer baulichen Situation passt.