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Die Checkliste für einen Bauantrag für den Wintergarten – so einfach geht’s

Wenn Sie sich schon bei der Planung eines Hausbaus für einen Wintergarten entscheiden, können Sie gemeinsam mit dem Architekten alle baurechtlichen Angelegenheiten klären. Aber auch wenn Sie erst später einen Anbau in Form eines Wintergartens im Alleingang planen, müssen Sie sich mit den Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung auseinandersetzen. Am besten holen Sie sich auch hier fachmännische Unterstützung wie von den Experten von Stefan Lutz Überdachungen in München.

Allgemeine Regelungen über den Bau eines Wintergartens

Die Bestimmungen zum Bau eines Wintergartens finden Sie in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich ist der Wintergartenbau bauantragspflichtig, das heißt, Sie müssen vor Baubeginn einen Bauantrag beim Bauamt stellen. In den meisten Fällen ist dann auch eine Baugenehmigung einzuholen. Oft ist hier der Bau von Gewächshäusern für Ihre Pflanzen etwas einfacher zu regeln als ein Wintergarten als zusätzlicher Wohnraum.

Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt genau darüber, welche Formulare, bautechnischen Nachweise und weitere Unterlagen Sie bei der Bauantragsstellung einreichen müssen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, die Sie auf jeden Fall bereithalten sollten.

1. Check des Bebauungsplans

Werfen Sie bei der Planung Ihres Wintergartens als erstes einen Blick auf den Bebauungsplan. Diesem können Sie entnehmen, welcher Gebietsart Ihr Grundstück zugeordnet ist und welche Regelungen hier zu beachten sind. So gibt der Bebauungsplan Auskunft über:

  • Ausmaß der Bebauung
  • Baufluchtlinien
  • Mindest-Grenzabstände
  • Nachbarschaftsrecht

Grundsätzlich sind auch immer die Flucht- und Rettungswege einzuhalten. Ebenso sollten Sie stets den Zugang zu Ver- und Entsorgungsleitungen freihalten. Der Check des Bebauungsplans ist somit die notwendige Voraussetzung, um gleich zu Beginn festzustellen, was auf Ihrem Grundstück überhaupt möglich und erlaubt ist.

2. Ausfüllen des Bauantrags

Haben Sie sich mit dem Bebauungsplan auseinandergesetzt, können Sie Ihren Wintergarten im Detail planen. Schließlich müssen Sie den genauen Plan dem Bauamt mit dem Bauantrag vorlegen. Starten Sie auf keinen Fall mit dem Bau, bevor Sie den Bauantrag gestellt und eine Antwort vom Bauamt enthalten haben. Den Bauantrag selbst erhalten Sie beim Bauamt und können ihn mit den notwendigen Daten ausfüllen und schließlich unterschreiben. Ebenso müssen Sie ein Formular zur Baubeschreibung ausfüllen.

3. Pläne und baurechtliche Nachweise

Dem ausgefüllten Bauantrag sind schließlich auch verschiedene baurechtliche Nachweise und Pläne beizulegen. Neben der Baubeschreibung müssen Sie dem Bauamt genaue Pläne von Ihrem Bauvorhaben vorlegen, dazu gehören:

  • Amtlich anerkannte Lagepläne vom eigenen Grundstück und oft auch Nachbargrundstücken
  • Skizzen und Bauzeichnungen des geplanten Wintergartens
  • Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung des geplanten Baus)

4. Weitere wichtige Unterlagen

Auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) spielt beim Bau eines Wintergartens eine große Rolle. Diese legt die bautechnische Standardanforderungen zum Thema Wärmeschutz und Heizungsanlagen fest. Es gilt also auch zu klären, wie Sie Ihren Wintergarten dämmen und heizen wollen. Ob Infrarotheizung oder Fußbodenheizung, mit einem entsprechenden Wärmeschutznachweis müssen Sie hierüber Auskunft geben. Nicht zuletzt können auch Nachweise zum Brand- und Schallschutz sowie weitere Unterlagen notwendig sein. Das Bauamt gibt Ihnen dazu auch mehr Informationen. Zudem kann Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Fachmann für Wintergärten wie Stefan Lutz Überdachungen aus München den Bauantrag wesentlich erleichtern, da dieser mit den jeweiligen Bestimmungen der Region bestens vertraut ist.

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